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Hinweis: Der Begriff „Teilnehmer“ gilt in diesen Bedingungen für Frauen sowie für Männer 1. Buchung Eine Buchung für Ausflüge jeglicher Art kann nur in schriftlicher Form auf unserer Website via Eingabemaske erfolgen und diese ist verbindlich. Sobald eine Buchung erfolgt ist (Anmeldeformular abgesendet), werden unsere Allgemeinen Bedingungen wirksam. Alle Adressdaten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte für etwelche Werbezwecke weitergegeben. 2. Zahlung /Anmeldefrist Bei Busreisen sind die Reisekosten jeweils spätestens 20 Tage vor Reisebeginn zu begleichen. Ein entsprechender Einzahlungsschein und unsere Bankverbindung erhalten Sie bei einer Buchung mit unserer E-Mail Bestätigung. Die Anmeldefrist ist jeweils beim Reisebeschrieb ganz unten angegeben. Sofern ein Bustransport stattfindet sind Anmeldungen aus organisatorischen Gründen nur bis 20 Tage vor Reisebeginn möglich! Der Veranstalter entscheidet in einem solchen Fall 19 Tage vor Reiseantritt, ob die Reise stattfindet oder nicht. Sollte die Reise nicht stattfinden, so werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer umgehend informiert. Bei Eigenanreise (mit dem Auto oder der Bahn) sind die Teilnahmegebühren bis spätestens 7 Tage vor Reisebeginn zu begleichen. Sofern es sich um einfache Ausflüge wie Wanderungen mit Eigenanreise handelt, kann der Betrag auch vor Ort in Bar eingezogen werden. Bei Parties ohne Anmeldung ist der Betrag vor Ort und bei Parties mit Anmeldung spätestens eine Woche zum Voraus (mit Einzahlungsschein) zahlbar. Bei Ausflügen gilt, alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden 3-4 Tage vor dem Event via E-Mail informiert (genauer Ort und Treffpunkt). Alle angemeldeten Personen stellen sicher, dass ihr E-Mail in dieser Zeit reibungslos funktioniert und dass sie erreichbar sind. Sofern ein E-Mail gewechselt wird oder ein Umzug bevorsteht, ggf. „nachweisliche Probleme“ mit dem Server vorliegen, so ist dies Sache der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sicher zu stellen, dass sie an die entsprechenden Informationen (Treffpunkt usw.) gelangen. In diesem Fall müssen sich die TeilnehmerInnen bei uns telefonisch (siehe hier unter der Rubik Kontakt) mind. 4 Tage vor Eventbeginn melden. 3. Persönliche Angaben Jeder Teilnehmer hat bei einer Buchung gegenüber X-Top Event-Management AG korrekte Angaben zu machen. Sollte dies nicht der Fall sein und Abweichungen werden festgestellt, so kann ohne Kommentar seitens X-Top Event-Management AG ein Ausschluss erfolgen. Bereits einbezahlte Teilnahmegebühren werden nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 20.00 zurückerstattet. 4. Teilnahmebedingungen Eine gute Gesundheit bei allen Aktivitäten ist Voraussetzung. Die Teilnehmer verpflichten sich, den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme (vor Reiseantritt) in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an einer Aktivität unter Drogen und/oder übermässigen Alkoholeinfluss, unter Psychopharmaka oder dergleichen ist nicht erlaubt. Es ist Pflicht des Kunden, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und den Weisungen des Veranstalters und deren Hilfspersonen strikte zu befolgen. Werden diese Teilnahmebedingungen von einem Teilnehmer nicht erfüllt oder befolgt, behält sich der Veranstalter das Recht vor, ihn von der Aktivität auszuschliessen. Bei Ausschluss vor und während der Aktivität gelten die jeweiligen Annullationsbestimmungen. 5. Reiserücktritt des Kunden/ Annullationsbestimmungen Sofern die Reise gebucht ist und diese vom Kunden annulliert wird, erheben wir eine einmalige Bearbeitungsgebühr von Pauschal Fr. 20.00. Diese wird direkt vom Rückerstattungsbetrag abgezogen. Des weiteren gelten folgende Bestimmungen:
Annullationen vor dem Ausflug sind nur in schriftlicher Form via E-Mail oder auf dem Postweg gültig. Im Krankheitsfall oder bei Unfall ist ein ärztliches Zeugnis (Kopie) vorzuweisen. 6. Mindestteilnehmerzahl / Abbruch der Aktivität durch den Veranstalter Die Mindestteilnehmerzahl ist bei der jeweiligen Reise (unten) angegeben. Sollten sich zu wenig Teilnehmer für einen Ausflug anmelden oder sollte das Verhältnis zwischen Mann und Frau nicht stimmen, so kann X-Top Event-Management AG den Ausflug absagen. Bereits getätigte Zahlungen werden vollumfänglich und innert 20 Tagen nach einer vorgängig schriftlichen E-Mail Absage an den Kunden zurückerstattet. Ein weiterergehender Anspruch besteht nicht. 7. Pünktlichkeit Alle Teilnehmer haben pünktlich beim jeweiligen Treffpunkt zu erscheinen. Aus Rücksicht auf andere Teilnehmer, können wir keine Ausnahmen machen. Der Anspruch auf jegliche Leistungen erlischt, wenn sich ein Teilnehmer nicht an die vorgegeben und vereinbarten Zeiten hält. Sollte ein Teilnehmer sich ohne Information (an den Reisebegleiter) von der Gruppe entfernen und nicht mehr auffindbar und/oder erreichbar sein, so hat er die Rückreise selbst zu organisieren und zu finanzieren. 8. Programmänderungen Der Veranstalter kann mögliche Programmänderungen in Ausnahmefällen wie höhere Gewalt, übermässige Wetter- und Naturverhältnisse, behördliche Massnahmen oder bei Sicherheitsrisiken vornehmen. 9. Gepäck Für Schäden, Verlust oder Diebstahl von Reisegepäck oder Wertsachen und deren Inhalt können wir keine Haftung übernehmen. 10. Störung durch den Reisenden Die Reisebegleitung von X-Top Event-Management AG / Single-Reisen.ch, kann die Teilnahme beenden, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachliche Hinweise (insbesondere der Sicherheit oder Verkehrsregeln -> Töffausflug usw.) hält. Dies kann zu einem sofortigen Ausschluss der Gruppe führen. Die Teilnahmegebühr wird in einem solchen Fall nicht mehr zurückerstattet und der Teilnehmer hat die Heimreise auf eigene Kosten anzutreten. Ein weiterergehender Anspruch besteht nicht. 11. Abbruch der Aktivität durch Teilnehmer Bricht ein Kunde die Aktivität auf eigenen Wunsch vorzeitig ab oder verlässt er sie verfrüht, so hat er kein Anspruch auf Rückerstattung. Allfällige Rückreisekosten trägt der Kunde selbst. 12. Ausweise / Fahrzeuge Sofern ein Fahrzeug gelenkt wird, sind alle gültigen Ausweisdokumente mitzuführen. Die Teilnehmer, welche Fahrzeuge lenken, sind im Besitze eines gültigen Führerausweises. Alle Fahrzeuge müssen in einem Strassenverkehrsamt angemeldet sein. Fahrzeuge, welche durch die Teilnehmer gelenkt werden, müssen zudem versichert sein. Bei Übertretungen (z. Bsp. Geschwindigkeit) haftet der jeweilige Fahrzeuglenker, dies gilt auch bei Mietfahrzeugen. Eintrittskarten und/oder sonstige Gruppen-Ausweise werden von der Reisebegleitung verteilt, diese sind ebenfalls bis zum Schluss der Veranstaltung sorgfältig aufzubewahren und nach Bedarf vorzuweisen. 13. Daten / Fotomaterial Die Fotos sind nur für unsere Eigenwerbung bestimmt. Sofern Sie nicht fotografiert werden möchten, melden Sie dies bitte vor dem Ausflug oder spätestens vor Beginn des Ausfluges. Spätere Reklamationen werden zurückgewiesen, es können in diesem Zusammenhang keine Klagen eingereicht werden. 14. Haftungsausschluss X-Top Event-Management AG (Single-Reisen.ch), Holzweidweg 14, CH-8340 Hinwil, lehnt jegliche Haftung ab. 15. Schadenersatz Es können bei unseren Ausflügen jeglicher Art keinerlei Schadenersatzansprüche oder Forderungen gestellt werden. 16. Versicherung Der Teilnehmer ist durch den Veranstalter nicht versichert. Der Teilnehmer muss selbständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung abgeschlossen haben. 17. Gerichtsstand Als Gerichtsstand wird ausschliesslich CH-8340 Hinwil vereinbart. Der Rechtsweg ist bei Nichterscheinen der TeilnehmerInnen ausgeschlossen, d.h. es können keinerlei rechtliche Schritte dieser TeilnehmerInnen und/oder deren rechtlichen Vertretung gegen X-Top Event-Management AG eingeleitet oder gestellt werden. CH-8340 Hinwil, Januar 2009, Änderungen jederzeit vorbehalten |